Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall während einer Grabung in einer Leipziger Baugrube, ist der damalige Grabungsleiter vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Die Richterin sprach gestern eine Verwarnung mit Vorbehalt aus, d.h. er dürfe sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst drohe ihm eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Zudem muss der 48jährige 1.000 EUR an die Opferhilfe zahlen.
Der Unfall ereignete sich im Frühjahr 2009 in der Leipziger Innenstadt. Beim Einsturz einer Mauer aus dem 18. Jahrhundert war eine 56jährige Grabungshelferin, die am Fuß der mauer auf neue Arbeitsanweisungen wartete, erschlagen worden. Nach Aussage des zuständigen Landesamtes für Archäologie galt die Mauer nicht als einsturzgefährdet. Der Grabungsleiter habe alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, so die Behörde.
Nach Ansicht der Richterin könne die Unfallursache zwar nicht mehr sicher geklärt werden, der erfahrene Archäologe hätte die Gefahr jedoch erkennen oder einen Statiker zurate ziehen müssen. Ähnlich äußerte sich die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Angeklagten plädierte dagegen auf Freispruch. Sein Mandant habe formell alle Pflichten erfüllt, es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass die Mauer einzustürzen drohte. Nach Aussage von Zeugen hatte es an dem Unfalltag geregnet und auf dem Nachbargrundstück führte eine Baufirma Bohr- und Rammarbeiten durch.
Nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks erklärte der Grabungsleiter zum Schluss der Verhandlung: „Das Leben ist das Wichtigste. Wenn es einem genommen wird, ist das das Tragischste, was geschehen kann. Auch in Zukunft werde ich alles tun, um meine Mitarbeiter zu schützen.“